Finanzordnung des BOOT - Best of Open Technologies e.V.

§1 - Haushaltsplan

  1. Zu Beginn eines jeden Haushaltsjahres sind die zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben in einem Haushaltsplan zu veranschlagen und dem Haushaltsabschluss des vergangenen Jahres gegenüberzustellen.
  2. Der Haushaltsplan ist nach sachlichen Gesichtspunkten und klar zu gliedern.
  3. Die Haushaltsansätze, alle Kalkulationen und notwendige Schätzungen sollen vorsichtig vorgenommen werden.
  4. Größere oder außergewöhnliche Posten sind schriftlich zu erläutern.
  5. Der Haushalt kann vorsehen, dass einzelnen Projekten Budgets in eigener Verantwortung zugewiesen werden.
  6. Vor Aufstellung des Haushaltsentwurfes fragt der Kassenwart den Vorstand, die Orga-Teams und die ordentlichen Mitglieder nach ihren finanziellen Vorhaben und Wünschen. Auf dieser Basis wird der Haushaltsplan vom Kassenwart im Einvernehmen mit dem 1.Vorsitzenden nach Beratung und Genehmigung durch den Vorstand den Mitgliedern zur Kenntnis gegeben.


§2 - Sonderprojekte

  1. Die Vorsitzenden der Orga-Teams sind dafür verantwortlich, ihre Projekte (z.B. Veranstaltungen) für den Verein kostenneutral durchzuführen. Jeder für ein Projekt notwendigen Ausgabe müssen entsprechende Einnahmen gegenüber stehen. Die Einwerbung dieser Einnahmen (z.B. durch Sponsoring) liegt in der Verantwortung der Orga-Teams.
  2. Alle für ein Sonderprojekt notwendigen Einnahmen und Ausgaben sind vom Orga-Team in der Projektvorbereitung eng mit dem Vereinsvorstand, insbesondere dem Kassenwart, abzustimmen und zu genehmigen.
  3. Alle Einnahmen und Ausgaben eines Sonderprojekts haben über das Vereinskonto zu erfolgen. Etwaige Überschüsse verbleiben als Rücklage auf dem Vereinskonto, um laufende Kosten des Vereinsbetriebs zu decken sowie eine Notfallrücklage zu bilden, sollte ein Sonderprojekt aufgrund unvorhergesehener Umstände eine Negativbilanz ausweisen.
  4. Der Vereinsvorstand behält sich vor, bestimmte seitens eines Orga-Teams für ein Sonderprojekt angedachte Ausgaben abzulehnen, sofern er die Mittelverwendung für nicht zweckgemäß im Sinne der Satzung oder die Gegenfinanzierung für nicht ausreichend gesichert hält. Ebenso behält der Vorstand sich das Recht vor, das Sonderprojekt aus gleichen Gründen abzulehnen bzw. einzustellen.
  5. Sonderprojekte unterliegen nicht dem Haushaltsplan, fliessen jedoch in den Haushaltsabschluss ein. Alle Belege für Einnahmen und Ausgaben müssen daher auf den Verein lauten und über den Kassenwart abgewickelt werden, damit eine ordentliche Buchführung gewährleistet werden kann. Kann ein Orga-Team für bestimmte Posten keine Belege ausweisen, müssen die Vorsitzenden des Orga-Teams persönlich für den Fehlbetrag aufkommen.